Immobilien Hamburg, Gran Canaria, Dresden, Schwerin, Stralsund, Rostock, Ostsee
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Donnerstag, 23.02.2012

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen 1a-immo.de und unseren Auftraggebern gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen der Auftraggeber erkennt 1a-immo.de nicht an, es sei denn, 1a-immo.de hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

2. Unsere Objektangebotsangaben erfolgen aufgrund der uns von unseren Auftraggebern oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte. Sie sind unverbindlich, jedoch sorgfältig aufbereitet. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben können wir deshalb nicht übernehmen. Irrtum, Zwischenverkauf und -vermietung bleiben dem Eigentümer vorbehalten.

3. Haftungsbeschränkung
Unsere Haftung auf Schadenersatz ist ausgeschlossen, außer

  • der Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig von uns oder unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden oder
  • der Schaden ist aufgrund Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden oder
  • für den Fall, dass wir die Garantie für eine bestimmte Eigenschaft der Leistung übernommen haben.

4. Der Maklervertrag mit uns oder unseren Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung und/oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis unserer Objekt-Exposees und ihrer Bedingungen zustande. Bei Fehlen einer schriftlichen Vereinbarung über die Höhe unserer Provisionsforderung hat der Auftraggeber davon auszugehen, dass unser Tätigwerden nur gegen eine Vergütung zu erwarten war. In diesem Falle ist beim Bestehen einer Taxe der taxmäßige Lohn, in Ermangelung einer Taxe der übliche Lohn als vereinbart anzusehen.

5. Wir behalten uns das Recht vor, zwecks Erhöhung der Auswahlmöglichkeit der Objekte bei der Bearbeitung Ihrer Aufträge mit anderen Immobilien- und Maklergesellschaften zusammen zu arbeiten.

6. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden.

7. Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande kommt (z. B. Kauf statt Miete oder umgekehrt, Erwerb in der Zwangsversteigerung, sofern wir Unterlagen über die Bewertung des Objektes (Wertgutachten des Gerichtes) beschafft haben, statt freihändiger Kauf), sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht und wirtschaftlich gleichwertig ist. Auch der Nachweis des Meistbietenden bei einer Zwangs- oder freiwilligen Versteigerung begründet den vollen Provisionsanspruch, wenn dieser den Zuschlag erhält.

8. Unsere Provision ist fällig bei Abschluss des Hauptvertrages bzw. bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäftes, das im Zusammenhang mit dem unsererseits unterbreiteten Angebot gemäß Punkt 7 der AGB steht. Erwerbs- bzw. Nutzungsbedingungen sind uns vom Kunden mitzuteilen. Nach Abschluss der jeweiligen Hauptverträge zwischen den vertragsschließenden Parteien ausgehandelte Preisnachlässe oder Minderungen haben keinen Einfluss auf die mit uns vereinbarte Maklerprovision.

9. Aufrechnungen gegenüber der Courtageforderung sind ausgeschlossen, soweit die aufrechenbare Forderung nicht rechtskräftig festgestellt oder durch uns ausdrücklich anerkannt ist. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes sind die Auftraggeber nur dann befugt, soweit die Gegenansprüche auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.

10. Erfüllungsort/Gerichtsstand ist Rostock, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

11. Hinweis:
Unsere Angebote sind ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt und sind vertraulich zu behandeln. Kommt in Folge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit dem nachgewiesenen Objekteigentümer zustande, sind sie verpflichtet, uns den Schaden in Höhe der uns entgangenen Provision zu ersetzen.
Ist Ihnen eine von uns nachgewiesene Vertragsabschlussgelegenheit bereits bekannt, sind Sie verpflichtet, uns dies unter Offenlegung Ihrer Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen. Anderenfalls erkennen Sie im Erfolgsfall unseren Provisionsanspruch bezüglich dieses Objektes an.
Wird Ihnen ein von uns angebotenes Objekt später durch Dritte angeboten, erlischt dadurch unser Provisionsanspruch nicht. Um eine doppelte Provisionszahlung zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, den nachfolgenden Anbietern Ihre Vorkenntnis unverzüglich schriftlich geltend zu machen und auf weitere Maklerdienste dieser Anbieter zu dem von uns angebotenen Objekt zu verzichten.




 


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